(Groß-) Projektförderung
Mit der Allgemeinen Projektförderung unterstützt der Frisbeesportverband NRW e.V. überregional ausgerichtete Vorhaben, die den Frisbeesport in Nordrhein-Westfalen nachhaltig fördern und weiterentwickeln. Förderfähig sind insbesondere Projekte aus den Bereichen Nachwuchsarbeit, Teilhabe, Inklusion, Qualifizierung, Veranstaltungen, Vereinsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation und innovative Sportangebote.
Für diese Fördermaßnahme besteht keine feste Förderhöchstsumme. Die mögliche Förderhöhe wird anhand des Projektumfangs, des Kosten- und Finanzierungsplans, der erwarteten Wirkung sowie möglicher Eigen- und Drittmittel individuell festgelegt. Eine vollständige oder anteilige Förderung ist ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Frisbeesportverbandes NRW e.V. möglich.
Umfang / Geltungsbereich
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Frisbeesportverbandes NRW e.V. Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden oder einen unmittelbaren und überwiegenden Nutzen für den Frisbeesport in Nordrhein-Westfalen besitzen.
Das Vorhaben muss über den rein örtlichen Wirkungskreis eines einzelnen Vereins hinausgehen. Eine überregionale Wirkung kann insbesondere vorliegen, wenn:
Teilnehmende aus mehreren Vereinen oder Regionen angesprochen werden,
mehrere Vereine oder weite