Kleinstprojekte (bis 150 €)
Mit der Kleinstprojekt-Förderung unterstützt der Frisbeesport Landesverband NRW e.V. kleinere, kurzfristig umsetzbare Vorhaben seiner Mitgliedsvereine. Gefördert werden Projekte, die das Vereinsleben stärken, neue Angebote ermöglichen oder zur Weiterentwicklung des Frisbeesports beitragen.
Die Förderung beträgt bis zu 150 Euro je bewilligtem Projekt. Förderfähig sind insbesondere unmittelbar projektbezogene Ausgaben für Materialien, Raumnutzung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Mitgliedergewinnung, Jugendangebote, Teilhabe oder ehrenamtliches Engagement.
Umfang / Geltungsbereich
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Frisbeesport Landesverbandes NRW e.V. Das Vorhaben muss durch den antragstellenden Verein durchgeführt werden und einen erkennbaren Bezug zum Vereinsleben oder zum Frisbeesport besitzen.
Gefördert werden zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzte Kleinstprojekte. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, reguläre Vereinsausgaben sowie Anschaffungen ohne unmittelbaren Projektbezug. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Bewilligung